Formalitäten und Vorschriften im dänischen Straßenverkehr

Dänemark
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Vorschriften / Formalitäten in Dänemark
Infos zu Führerschein, Versicherung usw.

Reisende aus den meisten westeuropäischen Ländern benötigen nur den gültigen Führerschein ihres Landes oder einen internationalen Führerschein, Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungsschein und das Nationalitätenzeichen.
 

Die grüne Versicherungskarte ist nicht erforderlich, da die gesetzliche Haftpflicht- versicherung auch in Dänemark gilt. Doch kann der Versicherungsnachweis bei einem Verkehrsunfall zeitraubende Ermittlungen ersparen. Ihr eigener Autoclub ist Ihnen mit einer etwaigen entsprechenden Versicherung behilflich.


Wohnwagen/Caravans
Können zoll- und steuerfrei nur zusammen mit dem Personenwagen eingeführt werden. Sie müssen registriert sein und Nummernschild und Nationalitätenzeichen tragen. Aus der Haftpflichtversicherung muss deutlich hervorgehen, dass sie auch für das Anhängerfahrzeug gilt. Ein Warndreieck muss mitgebracht werden.


Der Sicherheitsgurt
ist für alle Personen ab dem 3. Lebensjahr vorgeschrieben, wenn das Auto damit versehen ist. Dies gilt auch für Rücksitzfahrer, wenn das Auto mit Rücksitzgurten versehen ist.
Kinder von 3 bis 7 Jahren können in einem Kindersitz angebracht werden oder auf einem Gurtkissen. Kinder unter 3 Jahre dürfen nur auf dem Beifahrersitz sitzen, wenn dies in einem angepassten und genehmigten Kindersitz geschieht.


Motorradfahrer
sind zum Tragen eines Sturzhelms verpflichtet. Hänger und Hängergerät sind für Motorräder gestattet, für Mopeds aber nicht.

Autos und Motorräder müssen rund um die Uhr das Abblendlicht auch im klaren Wetter einschalten. Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel benutzt werden.


Fahren und Telefonieren / Handys
dürfen während des Fahrens in Dänemark nicht benutzt werden. Verstöße hiergegen werden mit einer Geldstrafe in Höhe von DKK 500 bestraft.

Beim Fahrspur-Wechsel auf Autobahnen
müssen Blinklichter verwendet werden. Verstöße hiergegen werden mit einer Geldstrafe von DKK 500 bestraft. Warnblinklicht muss angeschaltet werden, wenn eine gefährliche Situation auf der Autobahn eintreffen sollte.


Der Alkoholspiegel
darf beim Autofahren in Dänemark nicht 0,5 Promille übersteigen.


Spikereifen
sind in Dänemark nicht erforderlich. Wenn das Auto damit versehen ist, dürfen sie nur im Zeitraum 1. November-15. April verwendet werden, und nur wenn alle vier Räder damit versehen sind.